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Kinder lachen gemeinsam

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren – eine kurze Übersicht

Am Canisius-Kolleg entscheidet der Rektor über die Aufnahme, Entlassung und Verweisung von Schülerinnen und Schülern. Er regelt das Aufnahmeverfahren und ist verantwortlich für die Gestaltung eines allgemeingültigen und transparenten Verfahrens. Hierbei sorgt er für eine angemessene Beteiligung von Schulleitung und Kollegium.

  1. Der Rektor beruft die Mitglieder der Aufnahmekonferenz aus der Schulleitung und dem Kollegium der Lehrkräfte.
  2. Anmeldung Ihres Kindes zum Aufnahmeverfahren (online über die Homepage des Kollegs) – in der Regel von Anfang September bis zur letzten Schulwoche im Dezember.
  3. Aufnahmegespräch mit Ihrem Kind, idealerweise beiden Elternteilen und einem Mitglied der Aufnahmekonferenz – in der Regel im Januar (vor den Winterferien)
  4. Aufnahmetest – in der Regel an einem Samstag nach den Winterferien.
  5. Aufnahmekonferenz. Die Konferenz hat den Auftrag, den Rektor bei der Entscheidung zu beraten, neue Schülerinnen und Schüler aufzunehmen (in der Regel Ende Februar/Anfang März).
  6. Im April: Informationsbrief an die Eltern über die Schulplatzvergabe (Zusage oder Absage).
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