Der Rektor des Canisius-Kollegs ernennt eine Hauptansprechperson für die Anti-Mobbing-, Anti-Belästigungs-, Anti-Einschüchterungs-Richtlinie (MBE) als MBE-Compliance-Beauftragte. Die MBE-Compiance-Beauftragte ist direkt der Geschäftsführung/dem Rektor unterstellt. Sie handelt im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Sie handelt gegenüber den Einrichtungen, Bereichen, Abteilungen des Kollegs unabhängig, eigenständig und weisungsungebunden. Die beauftragte Person erhält Kopien aller formellen (Formular für eine „formelle Beschwerde) und informellen Beschwerden, ist für das Controlling der Umsetzung der MBE-Richtlinien und -Verfahren verantwortlich. Sie hält den Kontakt zwischen dem Rektor, der Kinderschutzbeauftragten des Kollegs und dem Büro der Anti-Mobbingbeauftragten des Landes Berlin.
Der Rektor kann von Amts wegen die Implementierung von Verfahren zur Einhaltung der Elemente dieser Richtlinie anordnen.
Aufgaben, Funktionen der beauftragten Person:
- Ansprechperson des Canisius-Kollegs bei Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing eines Kindes/Jugendlichen. Das bedeutet: Wenn Beschäftigte des Kollegs in einem schriftlichen Bericht Behauptungen über Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing erhält, muss umgehend die beauftragte Person hierüber informiert werden. (Vertretungsweise wird die Schulseelsorge informiert).
- Unterstützung und Hilfe für den Schulleiter oder dessen Beauftragte (i.d.R. die stv. Schulleiterin) bei der Bearbeitung und Lösung von Beschwerden.
- Entgegennahme von Ausfertigungen aller Meldeformulare für Vorfälle, Formulare für Disziplinarmaßnahmen und Briefe an die Eltern mit den Ergebnissen der Untersuchungen;
- Aufbewahrung der Meldeformulare für Vorfälle, Formulare für Disziplinarmaßnahmen und (Eltern)Korrespondenz oder andere fallrelevanten Korrespondenzen, in denen die Ergebnisse der Untersuchungen mitgeteilt werden.
- Kommunikation mit dem vom Bezirk Mitte benannten Beauftragen für Antidiskriminierung/gegen Antisemitismus. Wenn ein schriftlicher Bericht über Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing eines Schülers auf Diskriminierung/Antisemitismus hinweist oder wenn das Kolleg im Laufe einer Untersuchung von möglicher Diskriminierung/Antisemitismus erfährt, muss der Compliance-Beauftragte umgehend sicherstellen, dass die Schulleitung hierüber informiert wird. Im Falle eines antisemitischen Vorfalles, ist ggf. umgehend die zuständige schulische Behörde des Landes Berlin zu informieren. Möglicherweise ist der Fall polizeilich anzuzeigen. Die Schüler:in / Lehrkraft, die die Beschwerde geführt hat, werden umgehend darüber informiert, dass die Beschwerde sowohl nach dieser Richtlinie und dem Verfahren gegen Mobbing, als auch im Sinne des Vorgehens gegen Antisemitismus geklärt wird.
- Sorge für die Umsetzung der Richtlinien und Verfahren, Überwachung der Prüfungen und unter anderem Sicherstellung, dass die Prüfungen unverzüglich, unparteiisch und gründlich durchgeführt werden;
- In Abstimmung mit der Kinderschutzbeauftragten: Beurteilung des Schulungsbedarfs von Beschäftigten und der Schülerschaft, um eine erfolgreiche Umsetzung im gesamten Kolleg zu gewährleisten, und Sicherstellung, dass die Beschäftigten jährlich auf die Thematik hin sensibilisiert werden;
- Berichtspflicht gegenüber dem Rektor des Kollegs. Im Falle einer Meldung von Mobbing, die als bestätigt gilt, berichtet die hier beauftragte Person dem Rektor des Canisius-Kollegs umgehend und unmittelbar. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein Bericht ihm gegenüber und im Kollegsrat über die Gesamtsituation in Bezug auf Belästigung, Einschüchterung und Mobbing von Kinder und Jugendlichen am Canisius-Kolleg;
- Jährliche Benachrichtigung der Kinderschutzbeauftragten des Kollegs über Aktualisierungen oder Änderungen von Richtlinien oder Verfahren; und bei Bedarf Kontaktaufnahme jederzeit.
- Kontakt zur Anti-Mobbingbeauftragten des Landes Berlin insbesondere bei der Einleitung von Untersuchungen von Vorfällen von Mobbing.
- In Fällen, in denen betroffene Kinder und Jugendliche trotz der Bemühungen der Schule Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing derart widerfahren, dass diese die Gesundheit und Sicherheit Kinder und Jugendlicher bedrohen, wird die beauftragte Person ein Treffen zwischen Beschäftigten (in der Regel Lehrkräften) des Kollegs und den Eltern/Sorgeberechtigten des betroffenen Kindes/Jugendlichen ermöglichen, um einen Sicherheitsplan zum Schutz der betroffenen Person zu entwickeln.