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Definitionen

Der Träger des Canisius-Kollegs, vertreten durch den Rektor, und alle Leitungen der Einrichtungen des Canisius-Kollegs setzen sich für ein sicheres, achtsames und respektvolles Bildungsumfeld ein, das frei ist von jeglicher Form von körperlicher oder seelischer Gewalt wie Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing gegenüber allen Schüler*innen. Wir definieren „Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing“ als jede vorsätzliche elektronische, schriftliche, verbale oder physische Handlung, einschließlich, wenn die Handlung:

  • eine*n Schüler*in körperlich schädigt oder dessen Eigentum beschädigt,
  • den Schulbesuch / den Unterricht des*der Schüler*in erheblich beeinträchtigt,
  • so schwerwiegend, anhaltend und tiefgreifend ist, dass sie ein einschüchterndes oder bedrohliches schulisches Umfeld schafft; oder
  • den ordnungsgemäßen Schulbetrieb/Unterrichtsbetrieb erheblich stört.

Definitionen (von Mobbing)

Mobbing wird definiert als vorsätzliche bzw. absichtliche, wiederholte, negative Handlungen, die einen Mangel an Empathie und ein Kräfteungleichgewicht/Machtungleichgewicht aufweisen.

Im Folgenden ist es unerheblich, ob der*die betroffene Schüler*in tatsächlich ein Merkmal besitzt, das als Grundlage für die Belästigung, die Einschüchterung oder das Mobbing herangezogen wird. Die Merkmale sind nicht auf die Genannten eingeschränkt.

Das Center for Disease Control (USA, Washington State) (März 2024) definiert Mobbing als jedes unerwünschte aggressive Verhalten eines*einer anderen Schüler*in oder einer Gruppe von Schüler*innen, die nicht Geschwister oder aktuelle Partner*innen sind, das mit einem beobachteten oder wahrgenommenen Machtungleichgewicht einhergeht und mehrfach wiederholt wird oder mit hoher Wahrscheinlichkeit wiederholt wird. Mobbing kann den betroffenen Schüler*innen Schaden oder Leid zufügen, einschließlich körperlichen, seelischen, sozialen oder schulischen Schaden.

Zu den häufigsten Arten von Mobbing gehören:

  • Körperliche Gewalt wie Schlagen, Treten und Schubsen.
  • Verbale Äußerungen wie Beschimpfungen und Hänseleien.
  • Beziehungsbezogenes oder soziales Mobbing wie das Verbreiten von Gerüchten und der Ausschluss aus der Gruppe.
  • Beschädigung des Eigentums des von Mobbing Betroffenen.

Ein junger Mensch kann Verursacher*in/Täter*in, Betroffene*r oder beides sein (auch als „Mobber*in/Opfer“ bezeichnet). Mobbing kann sowohl persönlich als auch durch Technologie erfolgen. Elektronische Aggression oder Cyber-Mobbing ist Mobbing, das über E-Mail, Chatrooms, Sofortnachrichten, eine Website, Textnachrichten oder soziale Medien erfolgt.

Weiterhin kann Mobbing definiert werden als: unerwünschtes, aggressives Verhalten unter Kindern im Schulalter, das ein tatsächliches oder vermeintliches Machtungleichgewicht beinhaltet. Das Verhalten wird im Laufe der Zeit wiederholt oder hat das Potenzial, wiederholt zu werden. Sowohl Kinder, die gemobbt werden, als auch Kinder, die andere mobben, können ernsthafte, dauerhafte Beschwerden haben.

Um als Mobbing eingestuft zu werden, muss das Verhalten aggressiv sein und beinhalten:

  • Ungleichgewicht der Macht – Kinder, die schikanieren, nutzen ihre Macht aus, z. B. körperliche Stärke, Zugang zu peinlichen Informationen oder Beliebtheit, um andere zu kontrollieren oder zu schädigen. Machtungleichgewichte können sich im Laufe der Zeit und in verschiedenen Situationen ändern, auch wenn es sich um dieselben Personen handelt.
  • Wiederholung – Mobbing-Verhaltensweisen kommen mehr als einmal vor oder haben das Potenzial, mehr als einmal aufzutreten.

Mobbing umfasst Handlungen wie das Aussprechen von Drohungen, das Verbreiten von Gerüchten, körperliche oder verbale Angriffe und den absichtlichen Ausschluss einer Person aus einer Gruppe.

Einschüchterung ist definiert als angedeutete oder offenkundige Androhung körperlicher Gewalt.

Belästigung ist definiert als jede böswillige Handlung, die das körperliche oder geistige Wohlbefinden einer Person beeinträchtigt.

  • Diskriminierende Belästigung muss keine Schädigungsabsicht beinhalten, nicht auf ein bestimmtes Ziel gerichtet sein und nicht wiederholt auftreten.
  • Böswillige Belästigung – Androhung von Schaden (oft auf der Grundlage einer geschützten Personengruppe)
  • Sexuelle Belästigung – unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten und andere verbale oder körperliche Verhaltensweisen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts richten, wenn:
    • die Duldung eines solchen Verhaltens entweder ausdrücklich oder stillschweigend zu einer Bedingung für die akademische Stellung oder das Arbeitsverhältnis einer Person gemacht wird; oder
    • die Duldung oder Ablehnung eines solchen Verhaltens durch eine Person als Grundlage für akademische Entscheidungen oder eine Beschäftigung, die diese Person betreffen, verwendet wird; oder
    • ein solches Verhalten den Zweck oder die Wirkung hat, die individuelle Arbeits- oder schulische Leistung unangemessen zu beeinträchtigen oder ein einschüchterndes, feindseliges oder beleidigendes Arbeits- oder Lernumfeld zu schaffen.

Zu den „sonstigen Unterscheidungsmerkmalen“ können u. a. die körperliche Erscheinung, die Kleidung oder andere Bekleidungsstücke, der sozioökonomische Status und das Gewicht zählen.

„Vorsätzliche Handlungen“ bezieht sich auf die Absicht der Person, eine Handlung vorzunehmen, und nicht auf die letztendlichen Auswirkungen der Handlung(en).

Diese Richtlinie und das dazugehörige Verfahren gelten nicht für Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing unterhalb Beschäftigter des Kollegs, ehrenamtlicher Mitarbeitender in den Schulen, Eltern/Erziehungsberechtigten oder weiteren Mitgliedern der Kollegsgemeinschaft.

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