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MBE-Compliance-Beauftragte*r

Der Rektor des Canisius-Kollegs ernennt eine Person als Hauptansprechperson für die Anti-Mobbing-, Anti-Belästigungs-, Anti-Einschüchterungs-Richtlinie (MBE). Die Hauptansprechperson erhält Kopien aller formellen (Formular für eine “formelle Beschwerde) und informellen Beschwerden, ist für die Umsetzung der MBE-Richtlinien und -Verfahren verantwortlich. Darüber hinaus muss der*die MBE-Compliance-Beauftragte an einer jährlichen Schulung für Compliance-Beauftragte teilnehmen. Die beauftragte Ansprechperson für die Richtlinien und Verfahren hält den Kontakt zwischen dem Rektor, dem Präventionsbeauftragten der Provinz der Jesuiten und dem Büro der Anti-Mobbingbeauftragten des Landes Berlin.

Der Rektor kann von Amts wegen die Implementierung von Verfahren zur Einhaltung der Elemente dieser Richtlinie anordnen.

Der*Die MEB-Compliance-Beauftragte

  • Er*Sie ist der Hauptansprechpartner*in des Canisius-Kollegs bei Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing eines*einer Schüler*in. Wenn ein*e Beschäftigte*r des Kollegs in einem schriftlichen Bericht Behauptungen über Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing erhält, muss diese*r Mitarbeiter*in umgehend den*die Compliance-Beauftragte*n des Kollegs informieren. Der*Die Beauftragte wird von der Schulseelsorge vertreten.
  • Er*Sie bietet Unterstützung und Hilfe für den Schulleiter oder dessen Beauftragte*n (i.d.R. die stv. Schulleiterin) bei der Bearbeitung und Lösung von Beschwerden.
  • Entgegennahme von Ausfertigungen aller Meldeformulare für Vorfälle, Formulare für Disziplinarmaßnahmen und Briefe an die Eltern mit den Ergebnissen der Untersuchungen;
  • Er*Sie verwahrt alle Exemplare aller Meldeformulare für Vorfälle, Formulare für Disziplinarmaßnahmen und (Eltern)Korrespondenz oder andere fallrelevanten Korrespondenzen, in denen die Ergebnisse der Untersuchungen mitgeteilt werden.
  • Kommunikation mit dem vom Bezirk Mitte benannten Beauftragten für Antidiskriminierung/gegen Antisemitismus. Wenn ein schriftlicher Bericht über Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing eines*einer Schüler*in auf Diskriminierung/Antisemitismus hinweist oder wenn das Kolleg im Laufe einer Untersuchung von möglicher Diskriminierung/Antisemitismus erfährt, muss der*die Compliance-Beauftragte umgehend mit dem Beauftragen für Antidiskriminierung Kontakt aufnehmen. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Compliance-Beauftragten den*die Beschwerdeführer*in umgehend darüber informieren, dass seine*ihre Beschwerde sowohl nach dieser Richtlinie/Verfahren als auch nach der Nichtdiskriminierungsrichtlinie/dem Verfahren behandelt wird.
  • Er*Sie sorgt für die Umsetzung der Richtlinien und Verfahren, indem er*sie die Untersuchungen überwacht und unter anderem sicherstellt, dass die Untersuchungen unverzüglich, unparteiisch und gründlich durchgeführt werden;
  • Beurteilung des Schulungsbedarfs von Mitarbeiter*innen und Schüler*innen, um eine erfolgreiche Umsetzung im gesamten Kolleg zu gewährleisten, und Sicherstellung, dass die Mitarbeiter*innen jährlich geschult werden;
  • Berichtspflicht gegenüber dem Rektor des Kollegs. Im Falle einer Meldung von Mobbing, die als bestätigt gilt, berichtet er*sie dem Rektor des Canisius-Kollegs umgehend und unmittelbar. In regelmäßigen Abständen berichtet er*sie ihm und dem Kollegsrat über die Gesamtsituation in Bezug auf Belästigung, Einschüchterung und Mobbing von Schüler*innen.
  • Jährliche Benachrichtigung der Kinderschutzbeauftragten des Kollegs über Aktualisierungen oder Änderungen von Richtlinien oder Verfahren; und bei Bedarf Kontaktaufnahme jederzeit.
  • Regelmäßiger Kontakt zur Anti-Mobbingbeauftragten des Landes Berlin insbesondere bei der Einleitung von Untersuchungen von Vorfällen von Mobbing.

In Fällen, in denen ein*e betroffene*r Schüler*in trotz der Bemühungen der Schule Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing erfährt, dass Gesundheit und Sicherheit des*der Schüler*in bedroht, wird der*die Compliance-Beauftragte ein Treffen zwischen Mitarbeiter*innen des Kollegs und den Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes ermöglichen, um einen Sicherheitsplan zum Schutz des*der Schüler*in zu entwickeln.

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