Wie kann ich dem Kolleg helfen?
Braucht das Canisius-Kolleg Berlin überhaupt materielle Unterstützung?
Wofür gebe ich eigentlich, wenn ich etwas gebe?
Was ist der Unterschied zwischen Förderverein und Stiftung?
Und wofür wird das Geld des Solidarfonds benötigt?
Solche und ähnliche Fragen veranlassen uns, für Sie hier eine kurze Übersicht zu erstellen, so etwas wie die »Struktur des Helfens« am Canisius-Kolleg. Sie können das Canisius-Kolleg unmittelbar unterstützen. Hierzu dienen folgende Säulen:
1.
„Investieren in Bildung“ in Raum und Pädagogik. Eine Förderung, die ohne Umwege und unmittelbar dem Canisius-Kolleg zugute kommt.
2.
„Solidarität üben“ – der Solidarfonds. Teilhabe ermöglichen durch Schulgeldstipendien, Ermöglichung außerunterrichtlicher Angebote für Schülerinnen und Schüler, die sich dies nicht leisten können (Reisen, Exkursionen, Besinnungstage, …).
- Schulgeld-/Stipendienpatenschaften für Schülerinnen und Schüler der Pedro-Arrupe-Schule für Geflüchtete. Ein Schulplatz kostet uns pro Monat 1.200 EUR.
3.
„Den Bestand sichern“ – die Stiftung Canisius-Kolleg Berlin.
4.
Der selbständige Canisius Kolleg Freunde und Förderer e.V. (Förderverein seit 1950) – Eine Fördermitgliedschaft ermöglicht eine Vielzahl bei der Verlebendigung des Schullebens über ein Schuljahr hinweg (Unterstützung der Bibliothek, Blumenschmuck der Schulkapelle, AG-Stunden, Sonderbedarfe der Schule u.v.a. mehr). Hier mehr zum Verein und wie Sie Mitglied werden können.
Ein weiterer wichtiger Teil der „Compliance“ des Canisius-Kollegs ist, dass zu seiner Grundsystematik eine geradezu hermetische Trennung zwischen dem ökonomisch/wirtschaftlichen Diskurs und dem pädagogischen Diskurs des schulischen Bereiches usw. besteht. Alle Fragen finanzieller Natur, die personengebunden sind, werden jederzeit seitens der Verwaltung gegenüber dem schulischen Bereich diskret gehalten und keinesfalls in diese Richtung kommuniziert. Die Schulleitung, alle im schulischen Bereich Tätigen, niemand anderer außerhalb des engen Kreises der Verwaltung des Rektors, erhält Kenntnis über die genannten finanziellen Belange. Dies hat Schutzfunktion und diese soll unter anderem auch zu einem hören Maß an ungestörter Freiheit innerhalb der jeweiligen pädagogischen Bezüge beitragen und Störfaktoren im Diskurs Elternhaus – pädagogischer Diskurs Schule und der weiteren Bereiche minimieren. (In diesem Zusammenhang möchten wir auch erwähnen, dass die Mitgliederliste des Vereins der Freunde und Förderer dem Rektor und der Schule gegenüber nicht bekannt gegeben werden.)
Spendenkonto
Pax-Bank e.G.
IBAN: DE84 3706 0193 6008 8880 68
BIC: GENODED1PAX






