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Richtlinien und Vorgehensweisen

Richtlinie und die dazu gehörige Vorgehensweise in einem Fall von Mobbing, Belästigung, Einschüchterung.

Die Richtlinie und die Vorgehensweise sind Teil des Präventionskonzeptes des Canisius-Kollegs und gelten bis zum Abschluss der Beratungen in den zuständigen Gremien (Kollegsrat, Kollegskonsult) und bis zur Inkraftsetzung durch den Rektor “ad experimentum”.

!!! Unterhalb der Schwelle einer formellen Meldung ist es immer das Ziel, dass mit Urheber*in und Zielperson gemeinsam – falls
nötig auch mit der gesamten Lerngruppe – tragfähige Lösungen gefunden werden, welche die Gesamtsituation nachhaltig zum
besseren verändern. Erst wenn hier alle Mittel ausgeschöpft sind, und erst dann, wenn formell eine Meldung auf dem unten
beschriebenen Weg eingegangen ist, wird das Prozedere, wie ab „G Meldewege bei ungelösten Fällen“ beschrieben, aktiviert.

Diese Richtline und das Verfahren gelten für Vorfälle innerhalb der Schülerschaft. Sie gelten nicht für Belästigung, Einschüchterung oder Mobbing unterhalb Beschäftigter des Kollegs, ehrenamtlicher Mitarbeitender in den Schulen, Eltern/Erziehungsberechtigten oder weiteren Mitgliedern der Kollegsgemeinschaft.

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