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Handyfreie Schule

Das Canisius-Kolleg ist handyfrei. Und auf die Umsetzung dieser Regelung wollen wir im neuen Schuljahr vermehrt achten. Es bedeutet zum Beispiel, dass Handys beim Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und außer Sicht aufbewahrt werden müssen. Sie dürfen weder während des Unterrichts noch in den Pausen oder auf dem restlichen Schulgelände genutzt werden. Für eine sichere Aufbewahrung empfehlen wir die Mitra Schränke.

Diese bewährte Regelung hat mehrere wichtige Gründe:

  1. Förderung eines bewussten Umgangs mit Mobiltelefonen: In unserer digitalen Welt sind Handys allgegenwärtig. Umso wichtiger ist es, eine gesunde Balance zwischen Nutzung und Pausen zu finden um das Suchtpotenzial, welches von der Nutzung ausgeht, einzudämmen. Das Canisius-Kolleg möchte einen Raum schaffen, in dem der Fokus auf dem Lernen und dem Miteinander liegt.
  2. Schutz der Persönlichkeitsrechte: Durch die Einschränkung der Handynutzung verhindern wir unerwünschte Aufnahmen von Bildern, Videos oder Tonaufnahmen, die die Privatsphäre der Schüler*innen verletzen könnten. Dies trägt auch zur Verringerung von Cybermobbing bei.
  3. Reduzierung von Ablenkungen und Störungen: Handys sind eine ständige Ablenkung. Im Unterricht können sie den Lernfluss unterbrechen und sowohl Mitschüler*innen als auch Lehrkräfte stören. Wir möchten, dass der Unterricht ungestört und konzentriert abläuft.
  4. Förderung des sozialen Miteinanders: Ohne die ständige Nutzung von Handys bleibt mehr Raum für echte Begegnungen und Gespräche. Dies stärkt das Gemeinschaftsgefühl und die sozialen Kompetenzen unserer Schüler*innen.

Die bereits vorhandenen Regelungen sollen zu Beginn des Schuljahres transparent(er) gemacht und in den Klassenleitungsstunden vorgestellt werden. In der Hausordnung (Stand Juni 2019) etwa heißt es zur Handynutzung:

 „Das Mitbringen von mobilen elektronischen Unterhaltungs-, Kommunikations- und Aufzeichnungsgeräten sowie Wertgegenständen erfolgt auf eigene Gefahr.​ Eine Haftung für oder die Verfolgung von abhanden gekommenen Geräten und Wertgegenständen übernimmt die Schule nicht.

Die Nutzung mobiler elektronischer Geräte ist Schüler*innen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Die Geräte sind abzuschalten und nicht sichtbar aufzubewahren. Lehrkräfte entscheiden über Ausnahmen. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen. Am darauffolgenden Schultag kann das Gerät nach Unterrichtsschluss wieder abgeholt werden.

Schüler*innen der Oberstufe ist es erlaubt, im oberen Teil der Mensa/Cafeteria ihre Geräte zu nutzen, solange niemand dadurch gestört wird.“

Abweichende, seit dem letzten Schuljahr praktizierte Regelung: Handys werden bei unbefugter Nutzung eingesammelt und im Sekretariat abgegeben, können nach Unterrichtsschluss vom SuS dort abgeholt werden, Strichliste – nach 3x – Brief an Eltern, ab dem 4. Mal können nur noch die Eltern das Handy abholen​

Empfehlung an alle S: Handys im Mitraschrank ausgeschaltet einschließen und erst nach Unterrichtsschluss wieder aus dem Schrank nehmen (Zahlencode geheim halten!)

Warum diese Regelungen? Konzentration auf das direkte Miteinander und den Unterricht, bewussten und verantwortlichen Umgang mit Medien üben (Digital Leadership Education), Mobbingprävention.​

Diese Regelung kann nicht auf die schulischen iPads angewendet werden, da diese z. T. Hefter und Bücher ersetzen und der Unterrichtsvorbereitung dienen.

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