Kinderschutzbeauftragte am Canisius-Kolleg
Wer mit Kindern arbeitet, hat eine besondere Verantwortung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist conditio sine qua non zu einer ungestörten und freien Persönlichkeitsentwicklung. Eine sehr wichtige und vertrauensvolle Aufgabe.
Im Herbst 2019 hat der Rektor die Stelle der Kinderschutzbeauftragten für das Canisius-Kolleg eingerichtet. Seither ist Frau Christiane Suckow-Büchler, Schulpsychologin des Kollegs, mit dieser Aufgabe betraut. Seit Januar 2022 ist Frau Suckow Büchler nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Zusatzausbildung eine „Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz)“ gem. SGB VIII. Dies ist die gesetzlich festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Frau Suckow-Büchler ist jederzeit erreichbar unter .
(Erläuterung: Die Kinderschuztbeauftragte ist das, was in anderen Institutionen der bzw. die Präventionsbeauftragte ist. Sie ist in allen Fragen des Kinderschutzes ansprechbar – insbesondere in Fragen der Gefährdung des Kindes- bzw. Jugendwohles. Die Kinderschutzbeauftragte handelt allen Bereichen und Abteilungen des Kollegs gegenüber unabhängig und weisungsungebunden. Sie handelt im Auftrag des Trägers (Rektor) und berichtet ihm direkt. Und sie engagiert sich immer im Sinne der Kinder und Jugendlichen.)