Präventionskonzept

Die Grundlage für ein Präventionskonzept ist eine Kultur der Achtsamkeit füreinander und eine wertschätzende, offene Kommunikationskultur, die von einer sicheren, angstfreien und fehlerfreundlichen Umgebung getragen ist. Ohne das sind alle Schutzkonzepte gegenstandslos und – wie wir meinen – wirkungslos. Das tägliche Ringen darum, diese Kultur auf der Tiefenebene zu etablieren, bleibt für uns eine Herausforderung und bleibt Aufgabe aller Verantwortlichen; auch wenn sich hier in den vergangenen Jahren – auch vor 2010 – schon vieles bewegt hat.

Von 2010 bis 2011 wurden im Rahmen der Aufarbeitung die ersten bereits angewandten Schutzkonzepte weiterentwickelt und mündeten in ein erstes Präventionskonzept. Bis 2015 folgte unter Beteiligung der Repräsentantinnen und Repräsentanten aller am Kollegsleben etablierten Gruppierungen eine Weiterentwicklung dieses Konzeptes. Ziel und Anspruch soll „der Schutz der freien und ungestörten Entwicklung der Persönlichkeit“ der Kinder und Jugendlichen sein. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns soll unsere Präventionsarbeit einen Beitrag dazu leisten, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.

 

2015 bis heute (Dez. 2019): Erweiterung des Präventions- und Schutzkonzeptes

• Neufassung der „Kollegsordnung“: Formulierung von Kontrollinstrumenten der Führungsorgane und Beschwerdewegen zur Kontrolle der Leitungspersonen des Kolleg.

Beschwerdemanagement: Eine Arbeitsgruppe aller am Schulleben Beteiligten entwickelt ein Konzept „Beschwerdemanagement“ (zur Weiterarbeit und Entscheidungsvorbereitung in den schulischen Gremien).

Etablierung der s.g. „Cura-Personalis-Konferenz“. Das interdisziplinäre Gremium setzt sich aus den Leitungsvertretern der Kollegsbereiche (Schulen, Jugendarbeit, Nachmittagsbetreuung) und den Fachexpertinnen und -experten (Schulpsychologie und Kinderschutz, Seelsorge und Kindererziehung) zusammen und tagt wöchentlich, um spezielle Sorgen und Nöte von Kindern und Jugendlichen jenseits fachlichen Geschehens zu beraten und zu koordinieren.

• Die Stelle eines / einer „Kinderschuztbeauftragte/n“ wird für das Kolleg eingerichtet. Eine unabhängige Ansprechperson in alle Fragen von Verletzung der Persönlichkeitsgrenzen auch in Verdachtsfällen von  sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen und Übergriffen.

• Aufbau einer externen unabhängigen Aufsicht, die das Leitungshandeln und das gesamte Präventionskonzept in Fragen sexualisierter Gewalt und anderen Grenzverletzungen einer regelmäßigen Begutachtung und Prüfung unterzieht. Dieses Aufsichtsgremium soll aus externen Fachexperten gebildet werden. Zudem gibt es erste Überlegungen hier auch Betroffene einzubeziehen. Die Entwicklung eines solchen Gremiums auf Ebene der Jesuitenschulen wird überlegt.

• Einführung der Modulreihe „sexualpädagogisches Lernen“ in der Jahrgangsstufe 8.

 

Dokumentensammlung:

Bistum Trier – Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz: Anschreiben Grenzenzeigen

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