DSGVO: Ihre Einwilligung

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    Am 25. Mai 2018 traten neue europäische Datenschutzgesetze in Kraft. Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das fundamentale Recht aller Bürger auf Erhaltung ihrer Intimsphäre auch im digitalen Zeitalter zu gewährleisten.

    Die Kirchen, die sich dem Wohl der Menschen in besonderer Weise verpflichtet fühlen, werden sich diesem Anliegen anschließen. Der Art. 91 DS-GVO gibt den Religionsgesellschaften die Möglichkeit für ihre Einrichtungen eigene Regelungen zu erstellen, die aber mit der Grundverordnung in Einklang zu bringen sind. In dieser Weise soll auch bei uns die Einheitlichkeit mit dem europäischen Recht hergestellt werden. Aus diesem Grunde wurde eine neue Regelung zum Datenschutz vorbereitet, über welche in der Herbstversammlung 2017 des Verbandes der Deutschen Diözesen (VDD) entschieden wurde. Das neue Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) wird die bisher geltende Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) ablösen. Diese Vorschrift wird am 24. Mai 2018 in Kraft treten, also noch vor dem 25. Mai 2018, dem Zeitpunkt, zu dem die DS-GVO im gesamten europäischen Raum Rechtsgültigkeit erlangt. Hierdurch werden die Rechte der Betroffenen wesentlich gestärkt und durch die Einrichtung einer erweiterten Datenschutzaufsicht im Rahmen der Regelungen des Kapitel VI DS-GVO abgesichert.
    Selbstverständlich ist uns das Thema Datenschutz sehr wichtig, weshalb wir Sie rechtzeitig über diese Änderung informieren und die erforderliche Einwilligung einholen wollen.
    Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte für Zwecke von Werbung, Markt- oder Meinungsforschung findet nicht statt.

    Wir erlauben uns lediglich, ggf. auf eigene Dienstleistungen oder Angebote hinzuweisen. Das ist neben der Informationsvermittlung selbstverständlich auch Zweck des Newsletters. Als Newsletterempfänger muss man uns sonst nicht beauftragen, nichts kaufen, oder sonstige Informationen preisgeben. Alle Informationen über die Angabe der E-Mail-Adresse hinaus sind völlig freiwillig und können jederzeit einzeln oder insgesamt gelöscht werden.

    Wenn jemand aus der Liste gelöscht werden will, ist in jeder Newsletter-E-Mail ein Hinweis darauf enthalten, wie man die E-Mail-Adresse und damit ggf. zusammenhängende weitere Daten löschen lassen kann.

    Alternativ kann man sich jederzeit an uns wenden:

    oder

    Dies gilt natürlich auch für andere Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und insbesondere auch bei Wahrnehmung Ihrer Betroffenenrechte.

    Mehr zum Thema Datenschutz erfahren Sie hier auf unserer Homepage unter der Rubrik „Datenschutz“.

     

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    Der nach dem Jesuiten Friedrich Spee SJ benannte Preis für Zivilcourage und außerordentliches Engagement, wird jährlich für Menschen verliehen, die eintreten für Glaube und Gerechtigkeit.

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