Das Schulgeld am Canisius-Kolleg

Bei uns gilt: Der Besuch unserer Schule scheitert nicht am Schulgeld!

 

Warum Schulgeld?

Das Canisius-Kolleg leistet seit vielen Jahren seinen Beitrag zum Bildungsauftrag der Zivilgesellschaft, und dies nicht nur in der Erziehung der Schüler, die bei uns zur Schule gehen. Das Canisius-Kolleg bringt mit seinem Profil – wie andere Schulen in freier Trägerschaft – einen unverwechselbar eigenen Akzent in das öffentliche Schulsystem Berlins und macht dieses dadurch insgesamt vielfältiger und damit auch leistungsfähiger. Wo die Schar junger Menschen, die beschult werden, immer bunter und vielfältiger wird, brauchen wir Vielfalt im Schulsystem und keine Monokultur von Einheitsschulen. Es ist oft ausgerechnet die Politik, die Freien Trägern vorwirft, nur Kinder begüterter Eltern zu beschulen, die Schulen in Freier Trägerschaft so schlecht ausstattet, dass diese gezwungen sind, Schulgeld zu erheben. Derzeit erstattet der Staat den Freien Trägern nur einen Teil der Personalkosten staatlicher Schulen, umgerechnet ca. 60 % unserer realen Vollkosten. Ist dies der Preis für die Freiheit, eigene pädagogische Wege zu gehen, ein eigenes pädagogisches Profil zu wahren und eine zeitgemäße Pädagogik zu entwickeln, ohne jeder schulpolitischen Mode hinterher zu rennen, dann zahlen wir ihn gerne.

Die Kehrseite ist allerdings: Das Kolleg muss Schulgeld erheben. Die Schulgeldordnung des Canisius-Kollegs ist so gestaltet, dass sie der Tatsache Rechnung trägt, dass die Haushalte der Familien bzw. Sorgeberechtigten finanziell unterschiedlich belastbar sind. Deshalb haben wir auf einen moderaten Basissatz eine Schulgeldstaffelung aufgesetzt. Schule beruht auf Vertrauen: Die Eltern vertrauen uns ihre Kinder an. Wir vertrauen den Sorgeberechtigten, wenn sie das Schulgeld im Verhältnis zum Haushaltseinkommen ermitteln. Übrigens erhält das Canisius-Kolleg keine Mittel aus dem Kirchensteuereinkommen. Hier finden Sie die Schulgeldordnung:Schulgeld Information 2023 2025  (ab 20230801).

Jeder Schulplatz wird über das oben Gesagte hinaus auf unterschiedlichste Weise und von unterschiedlichsten Quellen zusätzlich subventioniert. Aus diesem Grund können wir bisher den Grundsatz realisieren, dass am Schulgeld der Besuch des Canisius-Kollegs nicht scheitern wird. Eine Reduktion oder ein kompletter Erlass des Schulgeldes ist jederzeit und unkompliziert auf Grundlage der Selbsteinschätzung der Sorgeberechtigten möglich. Aus grundsätzlichen Erwägungen möchte das Kolleg hierzu keinen Einblick in die Unterlagen der Sorgeberechtigten. Ein formloser Antrag ist in Schriftform an den Rektor des Canisius-Kollegs zu richten (in Briefform an: Canisius-Kolleg, Rektor, Tiergartenstr. 30/31, 10785 Berlin oder per E-Mail an: ).

Bis heute unterstützt der Jesuitenorden substantiell das Kolleg personell und finanziell. Noch entscheidender für die Zukunft ist allerdings, dass ein Netzwerk von Freunden, ehemaligen Schülerinnen und Schülern das Canisius-Kolleg in seinem Bemühen unterstützt, allen begabten Schülerinnen und Schülern exzellente Bildung zu ermöglichen, unabhängig vom Herkommen und den derzeitigen finanziellen Möglichkeit der Eltern.

Kontakt

Canisius-Kolleg
Tiergartenstraße 30 – 31
10785 Berlin

Tel. +49 30 26481 100

Schulische Angelegenheiten
Tel. + 49 30 26481 105

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